Gerne prüfen wir Ihre Antragsunterlagen für die Beantragung eines Gründungszuschusses nach §§93 ff SGB III (ALG-I). Hierbei prüfen wir die Unterlagen auf inhaltliche Vollständigkeit und Plausibilität hinsichtlich der Forderung der Agentur für Arbeit. Insbesondere ob das geplante Unterfangen Ihre Existenz sichern kann. Besonderes Augenmerk wird auf die fachliche- und persönliche Befähigung des Gründers gelegt neben der unternehmerischen Eignung auch jeweilige Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Eine Überprüfung der Richtigkeit der gemachten Angaben kann im Rahmen der Stellungnahme allerdings nicht erfolgen, diese setzen wir voraus.
Wir benötigen folgende Unterlagen um die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens bestimmen zu können:
- Ausgearbeiteter Business Plan (Unternehmenskonzeption, inkl. kompletter Finanzplanung)
- Aufstellung der priv. Lebenshaltungskosten
- Kopien aller relevanten Zertifikate, Zeugnisse und Befähigungsnachweise
- Entsprechendes Schreiben der Agentur für Arbeit (Antrag Gründungszuschuss)
Für diese Begutachtung und Stellungnahme berechnen wir Ihnen einen Nettobetrag in Höhe von € 135 zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von 19% (€ 24,30), ergibt Brutto € 159,30.